ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Mit dem von Ihnen in den Bereichen Projektfinanzierung, Kapitalbeschaffung, Bauträgerfinanzierung, Kapitalanlagen, Immobilienfinanzierungen, jeweils ausgefüllten Online-Antrag stellen Sie bei Konnex ImmoInvest GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) einen Antrag auf die Weiterleitung und Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage zu Kooperationspartnern, Finanzierern und/oder Vermittlern, die mit Banken und Kreditinstituten und oder andersartigen Kontakten zusammenarbeiten und Finanzierungen und Kredite vermitteln und oder diesbezüglich beraten. Diese Dienstleistung können Gewerbebetriebe, Freiberufler, Privatleute, Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Freiberufler hier online beantragen. Eine Garantie zur Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages besteht jedoch seitens von der Gesellschaft sowie seinen Kooperationspartnern nicht.
§2
Sie beauftragen die Gesellschaft Ihnen einen Kontakt herzustellen der Ihnen dabei hilft, eine geeignete Finanzierung und/oder einen Kredit zu vermitteln. Ihnen ist bekannt, dass es sich hierbei nicht um einen Finanzierungs- oder Kreditvermittlungsantrag handelt und dass keine rechtsberatende Tätigkeit ausgeübt wird. Die von Ihnen zu tragenden Kosten werden nach Aufwand oder nach einem Pauschalhonorar direkt vom Unternehmen der Gesellschaft bzw. unseren jeweiligen Kooperationspartnern errechnet und auf Anfrage mitgeteilt.. Ihnen wird versichert, dass die von Ihnen gemachten Angaben insbesondere Angaben über Ihre Einkünfte, dem Datenschutz unterliegen. Diese werden nur zu internen Informationen und Berechung verwendet und nur an Dritte (Kooperationspartner, Finanzierer, Vermittler, Banken) zu gleichen Zwecken weitergegeben. Hinweis nach dem BDSG: Alle Daten werden außerdem im Zusammenhang mit meiner Weiterleitungs- bzw. Vermittlungsanfrage an Dritte weitergegeben.
§3
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir als Unternehmen Konnex ImmoInvest GmbH, sowie unsere jeweiligen Kooperationspartner keinerlei Haftung für etwaige abgeschlossene Verträge und oder Kredite übernehmen, die er, bei einem von uns oder unseren Kooperationspartnern weitergeleiteten- bzw. vermittelten Kontakt, abgeschlossen hat. Die Gesellschaft und seine Kooperationspartner prüfen die Banken, Vermittler / Finanzierer ect. sowie deren Arbeitsweise nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Finanzierungen, Kredit und oder andersartige Verträge vergeben, sondern lediglich einen (wenn möglich) Kontakt herstellen zu Kooperationspartnern Finanzierern/Vermittlern oder Banken, die mit Banken und Kreditinstituten und oder andersartigen Kontakten zusammenarbeiten und Finanzierungen und Kredite eigenständig vermitteln und alleinig dessen Bearbeitung durchführen. Um jedoch die Qualität der Machbarkeit sicher zu stellen, hat die Gesellschaft die Vorprüfung und Betreuung einer begründeten Anfrage übernommen.
§4
Sie wissen, dass, sollten Sie bei einem unserer Kooperationspartner eine Zahlung geleistet haben oder leisten müssen, diese für die Bearbeitung Ihres Falles bzw. für die Vermittlung des Selbigen ist und von diesem nicht zurückerstattet wird, Das Unternehmen Konnex ImmoInvest GmbH selbst, verlangt nur Zahlungen, welche auf der Grundlage eines eigenen Vertrages eine erfolgreiche Vermittlung des Interessenten mit dem jeweiligen Abschluss endet.
§5
Die evtl. Bearbeitungs-/Vermittlungsgebühr wird dem Antragsteller
gesondert in einem Schreiben oder anderweitig immer direkt mitgeteilt
bzw. auf Anfrage bekannt gegeben. Mit der Begleichung erklärt sich der
Antragsteller mit der Höhe, dem Zeitpunkt und dem Umfang der Leistung
gegenüber der Gesellschaft einverstanden. Bei Unklarheiten zum Umfang
der Leistung und der Kosten hat der Antragsteller zuvor entsprechende
Informationen selber einzuholen und kann die Unkenntnis über dieselben
nicht zum Vorwand eines nachträglichen Nichteinverständnisses werden
lassen. Der Antragsteller versichert gegenüber der Gesellschaft, alle in
dem jeweiligen Antrag (auch Online-Antrag) gemachten Angaben vollständig
und richtig gemacht zu haben.
Irgendeine Unstimmigkeit oder gar falsche Angaben können eine sofortige
Lösung des Auftragsverhältnisses durch die Gesellschaft oder dem
zuständigen Kooperationspartner zur Folge haben. Dies entscheidet im
Einzelfall die Gesellschaft bzw. Kooperationspartner oder einer ihrer
Vertragspartner. Zu jedem Zeitpunkt hat der Antragsteller das Recht, den
Antrag direkt beim der Gesellschaft bzw. jeweiligen Kooperationspartner
aufzukündigen. Diese Aufkündigung hat in schriftlicher Form per
Einschreiben direkt an die Gesellschaft bzw. an dem Kooperationspartner
zu erfolgen. In diesem Fall erlöschen sämtliche für den Antragsteller
erzielten zugesagten Rechte aus dem Vertrag mit der Gesellschaft bzw.
dem Kooperationspartner. Die Rechte der Vermittlungsgesellschaft dem
Antragsteller gegenüber bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für
die oben erläuterten Forderungen. Die Gesellschaft bzw. der jeweilige
Kooperationspartner ist berechtigt, sämtliche für die Bearbeitung des
entsprechenden Antrages erforderlichen Daten zu speichern und diese
Daten an die mit dem Erfüllungsziel oder seinem Zwischenziel
beauftragten Unternehmen oder vermittelnden Unternehmen weiterzuleiten.
Bei dem hier vermittelten Vertrag erfolgen keine Eintragungen und somit
sind Speicherungen in öffentlichen Registern ausgeschlossen.
§6
Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Insbesondere sind
fernmündliche Auskünfte unverbindlich, auch dann, wenn die Gesellschaft
den Antragsteller von sich aus kontaktiert. Sie bedürfen zur Erlangung
von Wirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft
bzw. des Kooperationspartners.
§7
Mit Absenden der einzelnen Online-Finanzierungsanfragen in allen unseren
angebotenen Bereichen bestätigen Sie, diese Allgemeinen Informationen
und die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben
und akzeptieren diese damit.
§8
Das Unternehmen Konnex ImmoInvest GmbH fungiert als Kontaktplattform und
ist kein eigener Anbieter von Krediten, Renditenprogramme o.ä.
Verpflichtungen, die Vermittlung von Finanzdienstleistungsverträgen
betreffen und darüber hinausgehen, werden nicht übernommen, es handelt
sich um eine reine Kundenweiterleitung – Kundenkontaktherstellung,
jedoch auch eine Betreuung von vermittelten zum Abschluss gebrachten
Dienstleistungen.
Nachfolgend wollen wir Ihnen Informationen zu allgemein im
Finanzdienstleistungsbereich üblichen Begriffsdefinitionen für bestimmte
Verträge geben.
Vermittlungsantrag für einen Finanzierungsvertrag, Kreditvertrag oder
Dienstleistungsvertrag ist der Vertrag zwischen Antragsteller und der
Vermittlungsgesellschaft, welche die Möglichkeit der Vermittlung eines
Dienstleistungsvertrages enthält. Der Antragsteller gibt der
Vermittlungsgesellschaft den Auftrag, nachfolgend benannte
Dienstleistung zu verrichten oder zu vermitteln, einem entsprechenden
Vermittler, eine Gesellschaft oder ein Institut zu beauftragen oder zu
finden, die mit der Wahrnehmung einer seiner Daten zum Zwecke der
Erfüllung des Auftrages auch an Dritte weitergeben zu dürfen. Der
Dienstleistungsvertrag und entgeltliche Bevollmächtigung zur Vermittlung
ist der Vertrag für die Vermittlung zwischen dem Kunden und
Finanzsanierungsinstitut und/oder Vermittler.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.