ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

§1
Mit dem von Ihnen in den Bereichen Projektfinanzierung, Kapitalbeschaffung, Bauträgerfinanzierung, Kapitalanlagen, Immobilienfinanzierungen, jeweils ausgefüllten Online-Antrag stellen Sie bei Konnex ImmoInvest GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) einen Antrag auf die Weiterleitung und Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage zu Kooperationspartnern, Finanzierern und/oder Vermittlern, die mit Banken und Kreditinstituten und oder andersartigen Kontakten zusammenarbeiten und Finanzierungen und Kredite vermitteln und oder diesbezüglich beraten. Diese Dienstleistung können Gewerbebetriebe, Freiberufler, Privatleute, Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Freiberufler hier online beantragen. Eine Garantie zur Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages besteht jedoch seitens von der Gesellschaft sowie seinen Kooperationspartnern nicht.

§2
Sie beauftragen die Gesellschaft  Ihnen einen Kontakt herzustellen der Ihnen dabei hilft, eine geeignete Finanzierung und/oder einen Kredit zu vermitteln. Ihnen ist bekannt, dass es sich hierbei nicht um einen Finanzierungs- oder Kreditvermittlungsantrag handelt und dass keine rechtsberatende Tätigkeit ausgeübt wird. Die von Ihnen zu tragenden Kosten werden nach Aufwand oder nach einem Pauschalhonorar direkt vom Unternehmen der Gesellschaft bzw. unseren jeweiligen Kooperationspartnern errechnet und auf Anfrage mitgeteilt.. Ihnen wird versichert, dass die von Ihnen gemachten Angaben insbesondere Angaben über Ihre Einkünfte, dem Datenschutz unterliegen. Diese werden nur zu internen Informationen und Berechung verwendet und nur an Dritte (Kooperationspartner, Finanzierer, Vermittler, Banken) zu gleichen Zwecken weitergegeben. Hinweis nach dem BDSG: Alle Daten werden außerdem im Zusammenhang mit meiner  Weiterleitungs- bzw. Vermittlungsanfrage an Dritte weitergegeben.

§3
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir als Unternehmen Konnex ImmoInvest GmbH, sowie unsere jeweiligen Kooperationspartner keinerlei Haftung für etwaige abgeschlossene Verträge und oder Kredite übernehmen, die er, bei einem von uns oder unseren Kooperationspartnern weitergeleiteten- bzw. vermittelten Kontakt, abgeschlossen hat. Die Gesellschaft und seine Kooperationspartner prüfen die Banken, Vermittler / Finanzierer ect. sowie deren Arbeitsweise nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Finanzierungen, Kredit und oder andersartige Verträge vergeben, sondern lediglich einen (wenn möglich) Kontakt herstellen zu Kooperationspartnern Finanzierern/Vermittlern oder Banken, die mit Banken und Kreditinstituten und oder andersartigen Kontakten zusammenarbeiten und Finanzierungen und Kredite eigenständig vermitteln und alleinig dessen Bearbeitung durchführen. Um jedoch die Qualität der Machbarkeit sicher zu stellen, hat die Gesellschaft die Vorprüfung und Betreuung einer begründeten Anfrage übernommen.

§4
Sie wissen, dass, sollten Sie bei einem unserer Kooperationspartner eine Zahlung geleistet haben oder leisten müssen, diese für die Bearbeitung Ihres Falles bzw. für die Vermittlung des Selbigen ist und  von diesem nicht zurückerstattet wird, Das Unternehmen Konnex ImmoInvest GmbH selbst, verlangt nur Zahlungen, welche auf der Grundlage eines eigenen Vertrages eine erfolgreiche Vermittlung des Interessenten mit dem jeweiligen Abschluss endet.


§5
Die evtl. Bearbeitungs-/Vermittlungsgebühr wird dem Antragsteller gesondert in einem Schreiben oder anderweitig immer direkt mitgeteilt bzw. auf Anfrage bekannt gegeben. Mit der Begleichung erklärt sich der Antragsteller mit der Höhe, dem Zeitpunkt und dem Umfang der Leistung gegenüber der Gesellschaft einverstanden. Bei Unklarheiten zum Umfang der Leistung und der Kosten hat der Antragsteller zuvor entsprechende Informationen selber einzuholen und kann die Unkenntnis über dieselben nicht zum Vorwand eines nachträglichen Nichteinverständnisses werden lassen. Der Antragsteller versichert gegenüber der Gesellschaft, alle in dem jeweiligen Antrag (auch Online-Antrag) gemachten Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben.
Irgendeine Unstimmigkeit oder gar falsche Angaben können eine sofortige Lösung des Auftragsverhältnisses durch die Gesellschaft oder dem zuständigen Kooperationspartner zur Folge haben. Dies entscheidet im Einzelfall die Gesellschaft bzw. Kooperationspartner oder einer ihrer Vertragspartner. Zu jedem Zeitpunkt hat der Antragsteller das Recht, den Antrag direkt beim der Gesellschaft bzw.  jeweiligen Kooperationspartner aufzukündigen. Diese Aufkündigung hat in schriftlicher Form per Einschreiben direkt an die Gesellschaft bzw. an dem Kooperationspartner zu erfolgen. In diesem Fall erlöschen sämtliche für den Antragsteller erzielten zugesagten Rechte aus dem Vertrag mit der Gesellschaft bzw. dem Kooperationspartner. Die Rechte der Vermittlungsgesellschaft dem Antragsteller gegenüber bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die oben erläuterten Forderungen. Die Gesellschaft bzw. der jeweilige Kooperationspartner  ist berechtigt, sämtliche für die Bearbeitung des entsprechenden Antrages erforderlichen Daten zu speichern und diese Daten an die mit dem Erfüllungsziel oder seinem Zwischenziel beauftragten Unternehmen oder vermittelnden Unternehmen weiterzuleiten. Bei dem hier vermittelten Vertrag erfolgen keine Eintragungen und somit sind Speicherungen in öffentlichen Registern ausgeschlossen.

§6
Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Insbesondere sind fernmündliche Auskünfte unverbindlich, auch dann, wenn die Gesellschaft den Antragsteller von sich aus kontaktiert. Sie bedürfen zur Erlangung von Wirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft bzw. des Kooperationspartners.

§7
Mit Absenden der einzelnen Online-Finanzierungsanfragen in allen unseren angebotenen Bereichen bestätigen Sie, diese Allgemeinen Informationen und die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptieren diese damit.

§8
Das Unternehmen Konnex ImmoInvest GmbH fungiert als Kontaktplattform und ist kein eigener Anbieter von Krediten, Renditenprogramme o.ä. Verpflichtungen, die  Vermittlung von Finanzdienstleistungsverträgen betreffen und darüber hinausgehen, werden nicht übernommen, es handelt sich um eine reine Kundenweiterleitung – Kundenkontaktherstellung, jedoch auch eine Betreuung von vermittelten zum Abschluss gebrachten Dienstleistungen.

 


Nachfolgend wollen wir Ihnen Informationen zu allgemein im Finanzdienstleistungsbereich üblichen Begriffsdefinitionen für bestimmte Verträge geben.

Vermittlungsantrag für einen Finanzierungsvertrag, Kreditvertrag oder Dienstleistungsvertrag ist der Vertrag zwischen Antragsteller und der Vermittlungsgesellschaft, welche die Möglichkeit der Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages enthält. Der Antragsteller gibt der Vermittlungsgesellschaft den Auftrag, nachfolgend benannte Dienstleistung zu verrichten oder zu vermitteln, einem entsprechenden Vermittler, eine Gesellschaft oder ein Institut zu beauftragen oder zu finden, die mit der Wahrnehmung einer seiner Daten zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages auch an Dritte weitergeben zu dürfen. Der Dienstleistungsvertrag und entgeltliche Bevollmächtigung zur Vermittlung ist der Vertrag für die Vermittlung zwischen dem Kunden und Finanzsanierungsinstitut und/oder Vermittler.


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.